Praktischer Reiseratgeber

Gepäck

Alle Thalys-Züge sind mit Gepäckfächern ausgestattet. Für größere Gepäckstücke nutzen Sie bitte die dazu vorgesehenen Bereiche an den Wagenenden. Bis zu drei Gepäckstücke sind pro Person zulässig.

An Bord können Sie Ihr Gepäck kostenlos auf eigene Verantwortung unterbringen. Zu diesem Zweck stehen Ihnen (für höchstens zwei Koffer und ein Handgepäckstück pro Person) folgende Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Gepäckablagen über den Sitzen
  • Gepäckfächer am Ende jedes Wagens
  • Freiraum am Boden zwischen bestimmten, mit dem Rücken zueinander angeordneten Sitzen


Verreisen Sie mit Gepäckanhänger!

Zur Sicherheit aller Reisenden müssen die Gepäckstücke an Bord des Thalys ab jetzt mit einem Gepäckanhänger versehen werden.

Um diese Formalität zu erleichtern, ist hier ein Anhänger zum Ausfüllen erhältlich..

( Erforderliche Software: Acrobat Reader mindestens Version 5 )

Um Reisekomfort und Sicherheit aller Passagiere zu gewährleisten, unterliegt die Mitnahmeberechtigung von Gepäck an Bord den Thalys-Gepäckbestimmungen.


Gepäckbestimmungen

Zugelassenen Gepäcks:

Unter Gepäck versteht man Taschen, Rucksäcke, Koffer, Reisekisten und andere Behälter, dessen größter Umfang kleiner ist als 85 cm.

Die Verpackung, das Volumen und das Gewicht hindern den Passagier in keiner Weise, das Gepäck eigenständig zu tragen und es in die im Zug vorgesehenen Stauräume abzustellen, ohne dabei die Bewegungsfreiheit der anderen Passagiere oder des Bordpersonals zu hindern. Der Passagier muss jedes an Bord genommene Gepäck ordnungsgemäß mit einem Etikett mit seinem Vornamen und Namen versehen.

Der Passagier ist jederzeit für sein Gepäckstück verantwortlich.

Eigenschaften:

Maximale Stückzahl pro zahlendem Passagier: 3
Höchstgewicht pro Gepäckstück: wird nicht geprüft
Größe des Gepäckstücks: ≤ 85 cm in seinem größten Umfang
Folgende Gegenstände gelten ebenfalls als "Gepäck":

  • manuell und elektrisch bediente Rollstühle ;
  • Kinder- und Sportwagen (gefaltet);
  • Fahrräder in einer Hülle von 120 x 90 cm (mit abmontiertem Vorderrad);
  • Klappräder;
  • Skis in einer Schutzhülle;
  • Wassersportbretter in einer Hülle von 120 x 90 cm;
  • tragbare Musikinstrumente.

Sämtliche Gegenstände, die als "Gepäck" angenommen werden, muss der Passagier in den für das "Gepäck" vorgesehenen Stauräumen abstellen und dürfen aus offenkundigen Sicherheitsgründen (die Gefahr beim Herausfallen) keinesfalls in die über den Sitzen vorgesehenen Gepäckträger verstaut werden.
Ausnahmefälle bei Thalys Winter und Thalys Sommer
In diesen Fällen ist für das Gepäck bei solchen Reisen in den Fahrzeugen 6/16 und 7/17 zusätzlicher Stauraum vorgesehen. Bei Thalys Sommer-Fahrten werden Kühltaschen als Gepäck angesehen, insofern sie den Gepäckbestimmungen entsprechen.

Gepäck, Gegenstände und Behälter, die nicht zugelassen sind:

Sperriges oder offensichtlich überschweres Gepäck
Dabei handelt es sich um Taschen, Koffer und Reisekisten,

  • deren Dimensionen das zugelassene Maß von 85 cm in ihrem größten Umfang bei Weitem übersteigen.
  • deren offensichtlich überhöhtes Gewicht eine Handhabung durch zwei Personen voraussetzt.

Gegenstände, die andere Reisende hindern oder stören

Behälter, die Produkte enthalten, welche einem üblichen Reiseverhalten nicht entsprechen (Behälter für den Transport verderblicher Güter, die durch einen unangenehmen Geruch auffallen).

Gefährliche Stoffe und Gegenstände:

Hierzu gehören unter anderem Gepäck oder Behälter, die für den Transport von Stechwaffen, Feuerwaffen, Sprengstoff, brennbaren Flüssigkeiten oder allen anderen gefährlichen Produkten (chemisch, biologisch …) verwendet werden.

Handelswaren:

Hierbei handelt es sich um Gepäck oder Behälter, mit denen Produkte transportiert werden, deren Menge und/oder Verpackung deutlich erkennen lassen, dass der Personenfahrschein missbraucht wird, um Waren zu transportieren, deren Tranport im Regelfall von einem hierzu befugten Transportdienst hätte übernommen werden müssen.

Verbotene Waren:

Hierbei handelt es sich um Gepäck oder Behälter, die von der Zollbehörde oder jeder anderen Verwaltungsbehörde verbotene Produkte enthalten (Beispiel: Drogen).

Nichteinhaltung der Bedingungen:

Bei übermäßigem Gepäck oder Verstoß gegen diese Vorgaben ist der Train Manager befugt, ein Bußgeld von 30 € pro Gepäckstück aufzuerlegen oder deren Verladung auf den Thalys zu verweigern.


Veröffentlicht am 09.07.2008.